Rede von Ministerin Dr. Regina Görner
anlässlich der Internationalen Konferenz „Alkohol am Arbeitsplatz“ am 23.10.2002, 9.30 Uhr, Congresshalle Saarbrücken
Sehr geehrte Damen und Herren,
irgendwie wussten es damals alle: Einer meiner früheren Mitarbeiter hatte ein Alkoholproblem. Auch ich selbst wusste Bescheid. Die Alkoholfahne schon am Vormittag war irgendwann nicht zu negieren. Gelegentliche Anspielungen von Kollegen am Arbeitsplatz wurden immer deutlicher. Seine beruflichen Leistungen ließen nach, was allerdings eher ein schleichender Prozess war. Anfangs konnte man sich noch einreden, es sei vielleicht alles nicht so schlimm. Irgendwann gab es dann Nachfragen von Geschäftspartnern, schließlich vorsichtige Beschwerden.
Gewiss hatte ich mich hie und da gefragt, ob ich nicht selbst eingreifen müsste. Natürlich machte ich mir Sorgen um meinen Mitarbeiter. Aber ich scheute lange vor einem direkten Gespräch zurück. Ich wollte ihm nicht schaden, ihn nicht verletzen. Irgendwie hoffte ich, dass jemand Anderes die Initiative ergreifen würde. Aber diese Hoffnung hatten wahrscheinlich alle.
Erst als unser Betriebsrat den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Alkohol am Arbeitsplatz forderte und ich in die Beratungen einbezogen wurde, wurde mir klar, dass ich nicht länger warten durfte. Was folgte, war nicht angenehm, nicht für meinen Mitarbeiter und nicht für mich. Aber wir konnten schließlich Hilfe anbieten, und sie wurde auch angenommen.
Wahrscheinlich kennen viele, die hier sitzen, diese Situation. Alkohol ist in der Kultur aller unserer Länder im Alltagsleben präsent. Aber der Umgang mit Alkohol bietet Risiken, und nicht alle können mit diesen Risiken angemessen umgehen. Die Probleme werden oft am ehesten am Arbeitsplatz sichtbar, wo man Tag für Tag dauerhaft miteinander Kontakt hat.
Was den Reiz des Alkoholkonsums im Privatleben und in der Freizeit ausmacht, ist am Arbeitsplatz ein Problem: Die berauschende und enthemmende Wirkung, der Realitäts- und Kontrollverlust unter Alkohol stehen den Anforderungen an den allermeisten Arbeitsplätzen diametral entgegen, noch ehe es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen im engeren Sinne kommt.
Wenn jemand schließlich durch die Sucht die Kontrolle über sich selbst verliert, wenn er unter dem Einfluss der Droge seine Leistungsfähigkeit einbüßt sowie Unfälle und Verletzungen erleiden kann, ist in der Arbeitswelt die Grenze des Erträglichen schnell überschritten. Wenn dann die psychische und physische Belastbarkeit abnimmt und jemand durch Alkoholkonsum für sich und andere, die mit ihm zusammenarbeiten, zur Belastung und möglicherweise zum Risiko wird, wenn die Sucht Gewalt über ihn oder sie bekommen hat, sind die Arbeitsbeziehungen meist massiv gefährdet und Hilfe oft nur noch schwer möglich.
Rechtzeitiges Eingreifen wäre erforderlich, aber die Erfahrung lehrt, dass die Umgebung am Arbeitsplatz anfangs oft sogar mit einem gewissen Wohlwollen und Beschönigen, dann eher mit Wegsehen und Negieren, und schließlich mit Ärger und Unwillen reagiert, vor allem aber auch mit Rat- und Hilflosigkeit. Es dauert oft viel zu lange, ehe den Betroffenen Hilfe angeboten wird, ehe jemand mit ihnen über ihre Abhängigkeit redet.
Im Ergebnis kommt dann zum Suchtproblem und den dahinter liegenden Schwierigkeiten oft auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes hinzu. Soziale Beziehungen werden schwer belastet oder vollständig zerstört. Eine Abwärtsspirale ist in Gang gesetzt, die sich oft nur noch unter größten Mühen – individuellen wie gesellschaftlichen - aufhalten und umkehren lässt.
Die Länder der Mondorfer Gruppe - Lothringen, Luxemburg, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Rheinland-Pfalz und das Saarland - haben sich 1992 auf eine Verzahnung ihrer Drogenpolitiken verständigt. Als wir im vergangenen Jahr zu einer unserer regelmäßigen Konsultationen zusammengetroffen sind, war schnell deutlich, dass uns allen dabei weniger die in den Medien oft im Vordergrund stehenden illegalen Drogen belasten, sondern das Problem Alkohol, vor allem der Alkohol am Arbeitsplatz. Und wir waren uns rasch einig, dass wir gemeinsam etwas tun sollten, um die Spirale von Verschweigen, Beschönigen und Abwarten zu durchbrechen, die ja nicht nur den Fall, den ich eben am eigenen Beispiel geschildert habe, charakterisiert.
Die Statistiken zeigen uns, dass wir europaweit zu den Ländern gehören, die einen besonders hohen Alkoholkonsum aufweisen. Vielleicht hat das seine Ursache darin, dass auch die Herstellung alkoholischer Getränke zum Teil seit Jahrhunderten in unserer Kultur verankert ist und bis auf den heutigen Tag einen nicht unerheblichen Teil unserer regionalen Wirtschaft darstellt. Aber das Problem Alkohol ist natürlich nicht nur in Weinbauregionen auf der Tagesordnung. Aktionspläne der Weltgesundheitsorganisation, auf europäischer wie auf nationaler Ebene sind in den letzten Jahren entstanden. Aktionspläne stellen aber noch keine Aktivitäten sicher. Die Mondorfer Gruppe will mit der heutigen Konferenz einen Beitrag dazu leisten, dass aus den Zielbeschreibungen und Absichtserklärungen der Aktionspläne Maßnahmen werden.
Dass wir damit richtig liegen, belegt sicher das große Interesse, das diese Konferenz bei Unternehmen und Behörden, aber auch bei Akteuren aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens und der Suchtbekämpfung aller unserer Länder gefunden hat. Ich begrüße Sie als Vorsitzende der Mondorfer Gruppe alle sehr herzlich und danke Ihnen für Ihr Kommen. Ich freue mich besonders über die Anwesenheit zweier Ministerkollegen: Herzlich willkommen Malu Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Rheinland-Pfalz, und Hans Niessen, Minister für Jugend, Familie, Denkmalschutz, Gesundheit und Soziales der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien. Lothringen wird durch Jean Chapellet, den Direktor für Gesundheit und Soziales der Region Lothringen vertreten, Luxemburg durch den Leitenden Amtsarzt für Arbeitsmedizin im Gesundheitsministerium in Luxemburg, Dr. Carlo Steffes. Seien Sie uns herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Grußworte.
Ich begrüße die VertreterInnen der Medien und hoffe, dass Sie in Ihrer Berichterstattung unsere Anliegen aufgreifen und sie auch denjenigen nahe bringen, die nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen. Ich begrüße Sabine Ertz vom Saarländischen Rundfunk, die sich freundlicherweise bereit erklärt hat, uns moderierend durch diese Konferenz zu führen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Jahren hat die Gesundheitsministerkonferenz in Deutschland den nationalen Aktionsplan Alkohol verabschiedet, um den Konsum von Alkohol zu verringern. Es geht darin nicht um eine Verteufelung des Genussmittels Alkohol. Der Nationale Aktionsplan ist vielmehr Ausdruck eines Paradigmenwechseln in der Prävention und Gesundheitsförderung. Er will keine unerreichbaren Ideale propagieren, sondern Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die umsetzbar sind. Deshalb heißt sein Grundkonzept: Punktnüchternheit.
Darunter verstehen wir einen Ansatz, der nicht den gänzlichen Verzicht auf Alkohol propagiert, sondern den Alkoholkonsum in bestimmten Lebensphasen und Situationen ausschließen soll. Hierzu zählen etwa die Schwangerschaft, die aktive Teilnahme am Straßenverkehr, aber auch der Verzicht auf Alkohol bei Kindern und Jugendlichen sowie am Arbeitsplatz, womit wir beim Thema unserer heutigen Konferenz wären.
Ich halte das Konzept der Punktnüchternheit für einen wesentlichen Fortschritt auf dem Weg zu einer Suchtprävention, die nicht letztlich unrealisierbare Abstinenzansprüche oktroyiert, sondern Veränderungen des Verhaltens über Einsicht in Risiken und Aufklärung anstrebt. Generelle Verbote mögen plakativ sein, aber die Erfahrung spricht dafür, dass Verbote, die in Einzelfällen nicht nachvollzogen werden können, die Bereitschaft, ihnen zu folgen, auch in anderen Einzelfällen untergraben. Und genau das muss vermieden werden.
Europaweit durchgeführte Untersuchungen zeigen, dass kaum ein Betrieb vom Problem Alkohol verschont bleibt. So gelten schätzungsweise 5% aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als alkoholkrank; 20 – 30% aller Arbeits- und Wegeunfälle sind durch Alkohol wenigstens mit verursacht. Häufige Fehlzeiten, ungenügende Arbeitsleistungen, höherer Krankenstand, Qualitätsmängel und schlechtes Arbeitsklima können auf Alkoholprobleme bei Mitarbeiter und Kollegen hinweisen.
Das Problem liegt überall auf der Hand. Aber Ratlosigkeit und zögerndes Verhalten prägen den Umgang mit dem Problem Alkohol im Betrieb noch weit mehr als solide Information und gute Beispiele. Unsere Konferenz soll dem abhelfen. Erfahrungen und gute Beispiele, von denen wir lernen können, gibt es inzwischen genug. Wir wollen dafür sorgen, dass davon auch andere profitieren können.
Wenn das Alkoholproblem eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin im Betrieb mit der Kündigung beantwortet wird, ist das zwar eine Lösung, aber eine besonders schlechte. Das Problem für den Betrieb besteht zwar vordergründig nicht mehr, aber möglicherweise hat er einen unnötigen Verlust an Fachqualifikation hinzunehmen. Und das Problem des Betroffenen ist natürlich überhaupt nicht gelöst. Im Gegenteil: Die Erhaltung des Arbeitsplatzes und die Integration in die Gesellschaft sind besonders günstige Voraussetzungen für die Lösung aus der Sucht und die anschließende Rehabilitation. Deshalb muss das Motto: „Helfen statt kündigen!“ heißen. Und hier sind die Akteure in den Betrieben und Verwaltungen gefordert.
Ich nehme wahr, dass das Leugnen des Problems heute vielleicht nicht mehr so ausgeprägt ist wie in der Vergangenheit, aber es gibt immer noch viel zu viel Unwissenheit über das Wesen der Alkoholkrankheit. Vielfach besteht Unsicherheit darüber, wann der Punkt eigentlich erreicht ist, an dem von einem bestehenden Alkoholproblem gesprochen werden kann. Kollegen und Vorgesetzte sind keine Suchtexperten, aber sie brauchen es auch nicht zu sein. Im betrieblichen Rahmen genügt durchaus die einfache Frage, ob es der Alkoholkonsum ist, der die Probleme verursacht.
Es gibt Gewerbe und Betriebe, in denen Alkohol quasi zur Arbeit zu gehören scheint, etwa die Baubranche. Ich habe größtes Verständnis dafür, dass in Arbeitsbereichen mit enormen Staub- und Wärmebelastungen, die Arbeitnehmer verstärkt nach Flüssigkeit und Abkühlung verlangen. Aber muss es hier unbedingt ein kühles Bier sein? Ich weiß von Unternehmen, in denen die Bereitstellung von alkoholischen Getränken noch vor nicht allzu langer Zeit zu den „sozialen“ Vergünstigungen gehörte, die der Arbeitgeber seit undenklicher Zeit seinen Beschäftigten gewährt hat. Natürlich sind auch Alternativen ohne Alkohol denkbar, aber es dauert oft eine Weile, bis mit solchen Traditionen gebrochen wird und Veränderungen in Gang gesetzt werden, die natürlich immer Belastungen in die Arbeitsabläufe hineinbringen. Viele scheuen diese Belastungen, aber ich weiß, dass Unternehmen, die die Belastungen auf sich genommen haben, sich heute fragen, warum sie nicht schon Jahre vorher diesen Weg gegangen sind.
Für eine aktive Rolle des Verantwortlichen im Betrieb bei der Bekämpfung von Alkoholproblemen spricht im Übrigen nicht nur die moralische Verpflichtung: Unfallverhütungsvorschriften und versicherungsrechtliche Voraussetzungen verlangen betriebliches Handeln. Wenn Vorgesetzte dieser Verantwortung nicht gerecht werden, kann das auch rechtliche Konsequenzen und durchaus unangenehme Rechtsfolgen für sie haben. Auch dieser Aspekt sollte nicht verschwiegen werden.
Viele Großbetriebe haben sich mittlerweile auf Alkoholprobleme eingestellt. Dort gibt es klare allgemeingültige Dienst- und Betriebsvereinbarungen, die den Umgang bzw. die Schritte mit alkoholauffälligen Mitarbeitern regeln, wie striktes Alkoholverbot, eine verbindliche Zusammenarbeit mit hauptamtlichen Suchtberatern. Alkoholprävention wird dort als Führungsaufgabe verstanden. Vorgesetzte belegen Seminare über Suchtgefährdungen am Arbeitsplatz, führen regelmäßig Gespräche mit Azubis zum Thema „Alkohol und Drogen“ und achten auf erste Vorzeichen einer möglichen Abhängigkeit.
Wichtig erscheint mir die Erkenntnis, dass Alkoholprävention am Arbeitsplatz nur dann erfolgreich sein kann, wenn es im Unternehmen eindeutige und im Übrigen auch nachvollziehbare Handlungsanweisungen gibt, nach denen die direkten Vorgesetzten, erforderlichenfalls Kollegen oder Mitarbeiter handeln müssen.
Ich kann nur begrüßen, dass insbesondere große Firmen auch hier im Saarland mittlerweile umfangreiche Qualifizierungsprogramme anbieten, in denen man lernen kann, wie man erste Anzeichen von Sucht im Berufsumfeld erkennt und dem Betreffenden helfen kann. Insgesamt sind die Erfahrungen mit diesen Beratungskonzepten sehr positiv, selbst wenn die Zahl der Alkoholerkrankten im Betrieb nicht dramatisch zurückgeht.
Alkoholprävention im betrieblichen Umfeld scheint heute, zumindest bei einem erheblichen Teil der Großunternehmen, recht gut verankert und verbreitet. Bei kleineren Unternehmen, in denen spezialisierte Fachkompetenz nicht so ohne Weiteres verfügbar ist, kann man davon nicht unbedingt ausgehen. Hier ist sicher noch viel Nachholbedarf. Ich wünsche mir, dass hier auch die Verbände der Wirtschaft ihrer Beratungsfunktion stärker als bisher gerecht werden.
Angebote der Suchtprävention können aus betriebswirtschaftlicher Sicht als eine Investition des Unternehmens in die Zukunft, im konkreten Fall als eine Investition in den Mitarbeiter bzw. seine Fähigkeiten und Kompetenzen, angesehen werden. In diesem Zusammenhang erstaunt es mich, wie wenig die Effizienz der Maßnahmen diskutiert oder überprüft wird. Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder Qualitätsverbesserung betrieblicher Suchtprävention sind offensichtlich noch Ausnahmen oder werden jedenfalls selten öffentlich gemacht.
Es bleibt zu fordern, dass z. B. von Seiten der Arbeitgeberverbände, aber natürlich auch der Forschung Anstrengungen unternommen werden zur Entwicklung geeigneter Qualitätssicherungsinstrumente für Maßnahmen und Programme der betrieblichen Alkoholprävention. Diese Instrumente müssen gleichermaßen nutzbar und praktikabel sein für Großunternehmen wie auch für klein- und mittelständische Unternehmen. Insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, die ein Fundament unserer Wirtschaft darstellen, bleibt zu wünschen, dass das Angebot von betrieblichen Präventionsangeboten ausgeweitet wird. Generell sollte der Einsatz von Qualitätssicherungsmaßnahmen mit zum Standard der Suchtpräventionsprogramme werden.
Vielleicht ist diese Konferenz heute ja nicht nur eine Gelegenheit zum Austausch bisheriger Erfahrungen, sondern auch ein Anstoß für die Entwicklung neuer Konzepte und Ansätze. Vor allem aber wünsche ich mir, dass es gelingt, Menschen in den Unternehmen und Verwaltungen überall in unserer Region zu ermutigen, dem Alkoholmissbrauch nicht tatenlos zuzusehen, sondern Verantwortung zu übernehmen und zu handeln.
Ich wünsche unserer Konferenz einen erfolgreichen Verlauf und hoffe, dass sie für Sie alle ein Gewinn für Ihre eigene Arbeit darstellen wird.
