

Anzahl der Beschäftigten
ca. 29.600
Das Netzwerk von 116 Konfliktberatern und 62 Suchtkrankenhelfern wird durch 17 Polizeiärzte, 12 Polizeipsychologen, 17 nebenamtliche und 6 hauptamtliche Polizeiseelsorger komplettiert. Koordiniert wird die Weiterbildung durch die Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH) an der Akademie der Polizei in Freiburg. Dr. Joachim Kepplinger wurde 2004 durch das IM BW als Fachkoordinator Konflikthandhabung und Krisenmanagement eingesetzt. Sein Arbeitsschwerpunkt als Polizeipsychologe liegt seit 1996 im Bereich Führungs- und Managementtraining sowie der psychosozialen Unterstützung von Polizeibeamten.
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Kepplinger erarbeitete die landeseinheitliche Dienstvereinbarung "Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit und Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg", die am 20.4.2010 in Kraft getreten ist.
Die Suchtkrankenhelfer sind als Suchtkrankenhelfer (DHS-Standard) ausgebildet oder haben eine vergleichbare Ausbildung. Sie werden von den Kreisdienststellen gemäß dem Anforderungsprofil ausgewählt und bestellt.
Die Suchtkrankenhelfer sind in ihrer Funktion unmittelbar dem Leiter der Dienststelle zugeordnet und in Ausübung ihrer spezifischen Tätigkeit weisungsfrei! Im Rahmen ihrer Tätigkeit unterliegen Suchtkrankenhelfer, analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes, den Regelungen des § 203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.
Für die Unterstützung der Suchtkrankenhelfer im administrativen Bereich wurde bei verschiedenen Kreisdienststellen der "Arbeitskreis Sucht", bestehend aus Vertretern der verschiedenen Organisationseinheiten, gegründet.
Die Suchtkrankenhelfer arbeiten nebenamtlich und sind keiner besonderen Besoldungsgruppe zugeordnet.
Wilfried Heinz
Polizeidirektion Pforzheim
Führungs- und Einsatzstab
Sachaufgabe Technik WUG - Kfz
Tel.: 07231 / 186 - 34 40
Fax: 07231 / 186 - 34 96
e-mail persönlich: wilfried.heinz@polizei.bwl.de