Nordrhein-Westfalen

Anzahl der Polizeibeschäftigten

ca. 44.000

strukturelle Anbindung

SAP versehen Dienst mit den Kollegen vor Ort, sie sind zuständig in der eigenen Behörde.

Anzahl der Helfer / Ansprechpartner

  • ca. 425 SAP (1 SAP / 200 Kollegen), davon 32 SAP in Ausbildung
  • grundsätzlich im Nebenamt

Erläuterungen, Entwicklungen, Sonstiges

  • SAP üben ihre Tätigkeit während der Dienstzeit eigenständig und weisungsungebunden im Nebenamt aus, sie unterliegen dabei keinen Berichtspflichten.
  • SAP dürfen sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden.
  • SAP erhalten eine Grundausbildung in Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategien und grundlegende Kenntnisse zu vereinzelten Krankheits- und Störungsbildern.
    Darüber hinaus wird ein Zusatzmodul „Sucht“ angeboten, dass eng an die Ausbildung zum Suchtkrankenhelfer angelehnt ist und eine einwöchige Hospitation in einer Facheinrichtung vorsieht.
  • Die Ausbildung erfolgt durch Dozenten und Dozentinnen, die von der Fortbildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt wurden. Diese werden durch Praxisbegleiter unterstützt. Während der Ausbildung wird dem angehenden SAP ein qualifizierter, vom Innenministerium bestellter Mentor zur Seite gestellt, der als Förderer und Unterstützer dem angehendem SAP hilft und die qualitativ hochwertige Arbeit der SAP sicherstellt.
  • Der Erlass für den Umgang mit Abhängigkeitserkrankten etc. (Handlungsempfehlung C Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz) wird zur Zeit überarbeitet und soll im Mai 2011 in Kraft treten.
  • Es wurden Dienstvereinbarung mit den einzelnen Behörden zum Thema „Sucht“ getroffen.
  • Zur Qualitätssicherung müssen SAP innerhalb von drei Jahren an einer Fortbildung im Bereich Gesprächsführung und an einer Fortbildung zur fachlichen Weiterqualifikation teilnehmen. Ferner sind alle SAP zur jährlichen Supervision über 2 Tage verpflichtet.
  • SAP sind über 14 regionale Arbeitskreise vernetzt, die sich jeweils zweimal jährlich treffen. Die Teilnahme an diesen regionalen Arbeitskreisen ist verpflichtend.
  • SAP arbeiten mit Ärzten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, etc. zusammen, eine verstärkte Einbindung der Polizeiärzte ist vorgesehen.
  • SAP unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Für Polizeibeamte gelten allerdings die Regelungen bzgl. § 163 StPO (Es besteht der Strafverfolgungszwang). Die Anzeigeverpflichtung nach § 138 STGB besteht, ein Zeugnisverweigerungsrecht im Falle einer Zeugenvernehmung besteht nicht.
  • SAP-Tätigkeit ist Dienstzeit, Dienstgänge und Dienstreisen werden genehmigt.
  • Pflicht für Vorgesetzte zur Zusammenarbeit mit SAP.

Ansprechpartner:

Thomas Schaffeld
Landrat Borken
PI Süd /PHW Bocholt
Dinxperloer Str. 54
46399 Bocholt
02871 / 299-2510
0172 / 5771578

Erich Holtkamp
Landrat Steinfurt
Abt. Polizei -VD/L
Elberstr. 22
48282 Emsdetten
dstl.: 02572-93061640
0172 / 98 11 903

Michael Grimm
PP Düsseldorf, VL 2.4
Jürgensplatz 5 – 7
40219 Düsseldorf
0211 / 870 - 2452