Richtlinien zur Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft

„Suchtberatung in der Polizei“

Grundsätzliches

Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Suchtberatung in der Polizei (BAG) ist eine für alle Polizeibediensteten offenstehende Selbsthilfeeinrichtung. In der unabhängigen Interessengemeinschaft sind vor allem in der betrieblichen Suchthilfe tätige Kolleginnen und Kollegen aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes vertreten. Die Zusammenarbeit ist freiwillig.

Die BAG ist frei von ethnischen, religiösen, parteipolitischen und gewerkschaftlichen Bindungen.

Zweck, Ziele und Aufgaben

Die BAG will insbesondere:

  • Unterstützung und Koordinierung von Suchthilfeinitiativen auf Bundes- und Landesebene
  • Fachliche Beratung und Unterstützung bei Eintwicklung von Rahmenbedingungen und Hilfesystemen.
  • Informations-/Erfahrungsaustausch
  • Durchführung von Fachtagungen
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Suchthilfe in der Polizei
  • Zusammenarbeit mit fachlichen und/oder öffentlichen Einrichtungen der Suchthilfe (Kliniken, Beratungsstellen, Bundes- und Landesstellen gegen Suchtgefahren)
  • Kontakte zu Behörden/politischen Organen im Rahmen der Suchtproblematik
  • Bildungsarbeit vor Ort zum Thema Sucht
  • Hilfestellung in problematischen Lebenssituationen
  • Gesundheitsförderung

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Beisitzer/in für Senioren. Der Vorstand (außer Seniorenvertreter - eigener Wahlvorgang) wird alle drei Jahre während der Jahrstagung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der/die Vorsitzende sollte ein/e Betroffene/r sein. Der Vorstand verteilt die Aufgaben (innerhalb des Vorstandes) nach eigenem Ermessen.

Beirat

Der Beirat besteht aus den Vertretern (Vorsitzenden/Leiter-/innen) der Landesarbeitsgemeinschaften oder vergleichbaren Einrichtungen, dem/der Vertreterin in der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes. Diese werden durch die Jahrestagung alle drei Jahre bestätigt.

Jahrestagung

Jährlich findet eine Tagung statt. Die Einladungen erfolgen zwei Monate vor dem jeweiligen Termin. Die Vertreter/innen eines jeden Bundeslandes und der Bundespolizei haben bei Abstimmungen maximal fünf Stimmen (bei entsprechender Anwesenheit). Der/die Vertreter/in des Bundeskriminalamtes sowie der Vorstand haben Einzelstimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Es wird ein Protokoll geführt, das der Vorstand abzeichnet.

Kassenführung

Die BAG erstrebt keinerlei Gewinn.
Zur Deckung der allgemeinen Kosten wird von jedem Teilnehmer der Jahrestagung eine Gebühr erhoben. Die Höhe des Betrages wird in der Einladung festgelegt.
Einnahmen und Ausgaben werden buchmäßig erfasst.

Öffentlichkeitsarbeit

Für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft ist der Vorstand zuständig. Er kann eine/n Pressesprecher/in benennen.

Richtlinienänderungen

Die Änderungen der Richtlinien bedürfen der 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jahrestagung.

Auflösung der BAG „Suchtberatung in der Polizei“

Die Auflösung der BAG kann nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vertreter in einer Jahrestagung beschlossen werden. Der bei Auflösung vorhandene Kassenbestand der Bundesarbeitsgemeinschaft ist ausschließlich für soziale Zwecke zu verwenden.

Gültigkeit der Richtlinien

Diese Richtlinien zur Zusammenarbeit sind in der Jahrestagung 2010 beschlossen worden und treten am gleichen Tag in Kraft. Alle bisherigen Richtlinien treten mit diesem Datum außer Kraft.

Potsdam,  06. 05. 2010

1. Vorsitzender stellv. Vorsitzender stellv. Vorsitzende
Dieter Senges Erich Holtkamp Dr. med. Beate Krieghoff
stellv. Vorsitzender stellv. Vorsitzende stellv. Vorsitzende
Michael Geier-Wehrmann Dr. med. Ursula Luding Gertrud Philippi

Seniorenvertreter

Paul Blum